Merkantile Wertminderung

Wie und wann eine Wertminderung entsteht

Was ist Wertminderung?

Auch bei fachgerechter Reparatur bleibt nach einem Unfall häufig ein sogenannter „merkantiler Minderwert“ zurück. Das bedeutet: Das Fahrzeug ist auf dem Papier zwar vollständig instand gesetzt, hat aber aus Käufersicht einen Makel – schlichtweg, weil es unfallbeschädigt war. Diese geminderte Verkaufschance wird durch die merkantile Wertminderung ausgeglichen.

Wer erhält Wertminderung?

Ob eine merkantile Wertminderung zuerkannt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. In der Praxis gilt:

  • Nicht älter als ca. 5–7 Jahre
  • Keine oder nur geringe Vorschäden
  • Laufleistung unter ca. 100.000 km
  • Typ und Marktsegment relevant (kein „reines Nutzfahrzeug“)


Bei älteren oder gewerblich genutzten Fahrzeugen kann eine Wertminderung trotzdem gerechtfertigt sein – hier entscheidet der Sachverständige im Einzelfall.

Unsere Empfehlung

Bestehen Sie bei unverschuldetem Unfall auf einem unabhängigen Gutachten – nur so kann die Wertminderung korrekt ermittelt und dokumentiert werden. Viele Versicherer bieten pauschale Abfindungen oder Bagatelllösungen an – dabei wird der Minderwert oft vergessen oder nicht berücksichtigt. Lassen Sie Ihr Recht nicht liegen.

Berechnung der Wertminderung

Die Berechnung erfolgt nicht pauschal, sondern basiert auf anerkannten Methoden wie etwa der Methode Ruhkopf-Sahm, der BVSK-Empfehlung oder modernen Marktanalysen. Bewertet werden u. a.:


  • Reparaturumfang
  • Fahrzeugalter und Laufleistung
  • Wiederverkaufschancen
  • Position am Markt


Der Sachverständige dokumentiert die Wertminderung mit nachvollziehbarer Begründung im Gutachten.

Einfluss auf den Wiederverkauf

Ein als „unfallfrei“ beworbenes Fahrzeug erzielt in der Regel einen höheren Preis als ein instand gesetztes Unfallfahrzeug – selbst bei gleicher Optik. Private Käufer, Händler und Leasingfirmen bewerten die Vorschäden kritisch. Diese Minderung der Verkaufschance rechtfertigt den finanziellen Ausgleich.

Besonderheiten bei LKW & Oldtimern

Bei LKW, Transportern oder Wohnmobilen wird die Wertminderung häufig abgelehnt – mit der Begründung „gewerbliche Nutzung“.

Doch Ausnahmen sind möglich, z. B.:


  • Privat genutzter LKW (z. B. Wohn-LKW)</li>
  • Leichte Nutzfahrzeuge in gepflegtem Zustand</li>
  • Oldtimer mit belegbarer Historie</li>

Hier ist die Einzelbeurteilung durch den Sachverständigen entscheidend.

Sachverständigen-Tipps

  • Holen Sie bei jedem relevanten Unfallschaden ein Gutachten ein – auch wenn die Versicherung davon abrät.
  • Die merkantile Wertminderung wird oft übersehen – ein unabhängiger Sachverständiger berücksichtigt sie automatisch.
  • Bei älteren oder besonderen Fahrzeugen lohnt sich eine Einzelfallprüfung.
  • Lassen Sie sich nicht auf pauschale Versicherungsangebote ein – diese berücksichtigen die Minderung meist nicht.

Wie wollen Sie uns Kontaktieren?

telefonisch von 08:00 - 20:00 Uhr