Alles Wichtige zu wirtschaftlichem Totalschaden und Restwert
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Es lohnt sich dann wirtschaftlich nicht mehr, das Fahrzeug zu reparieren.
Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug am Markt noch erzielt – z. B. durch Ankauf für Export, Teileverwertung oder Reparatur. Er wird durch den Sachverständigen anhand regionaler und überregionaler Marktdaten bestimmt.
Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens ist ein qualifiziertes Gutachten besonders wichtig. Wir dokumentieren die Werte exakt und stellen – falls erforderlich – auch ein AFZ-ZERT (Altfahrzeug-Zertifikat) aus. Dieses dient als Nachweis zur Fahrzeugverwertung oder für behördliche Zwecke (z. B. im Rahmen der EU-Vorgaben).
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt keine Reparatur mehr – das Fahrzeug wird außer Betrieb genommen und ersetzt. Die Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Eine Weiternutzung ist theoretisch möglich, aber meist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Der Restwert wird auf Basis von:
Nach Feststellung des Totalschadens durch den Gutachter erfolgt die Kommunikation mit der Versicherung. Diese zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus. Parallel können wir Ihnen Angebote für den beschädigten Wagen vermitteln oder den Verkauf vorbereiten.